Mythen widerlegt und Fakten erklärt

Einsatz von Neodym in Windkraftanlanlagen

 

Im Zuge des Ausbaus der Windenergie wird nicht selten von einem „schmutzigen Geheimnis“ der Windräder gesprochen. Es geht hierbei um Neodym, eine seltene Erde bei deren Abbau und Aufbereitung hochgiftige Stoffe und radioaktives Uran und Thorium freigesetzt wird. Neodym wird in vielen Generatoren von getriebelosen Windenergieanlagen verwendet, weil es in Verbindung mit Eisen und Bor zu starken Magneten verarbeitet werden kann. Jedoch werden Permanentmagnete aus Neodym-Eisen-Borverbindungen nicht nur für Windkraftanlagen genutzt, sie kommen auch in zahlreichen anderen Produkten zum Einsatz, beispielsweise in Kernspintomografen, CNC-Maschinen oder Lautsprechern.

 

Zum Einsatz von Neodym in Windenergieanlagen:

 

Der größte deutsche Hersteller von Windenergieanlagen, die Firma ENERCON aus Aurich (43,1% Marktanteil in 2014, gemessen an der installierten Leistung) erklärt zum Einsatz von Neodym in seinen Windenergieanlagen in einer Pressemitteilung im Jahr 2011 folgendes:

 

"ENERCON Windenergieanlagen erzeugen ohne das umstrittene Element Neodym umweltfreundlichen Strom. Das allen Anlagentypen - von der E-33/330 kW bis zur E-126/7,5 MW - zugrunde liegende getriebelose Anlagenkonzept arbeitet mit einem fremderregten Ringgenerator. Die zur Stromerzeugung erforderlichen Magnetfelder im Generator werden dabei elektrisch erzeugt. Permanentmagneten, mit denen die meisten Wettbewerber arbeiten und für deren Herstellung Neodym benötigt wird, kommen bei ENERCON Anlagen konstruktionsbedingt nicht zum Einsatz." […]

 

Auch die Firma Senvion, ehemals RePower, aus Hamburg verzichtet nach eigenen Angaben auf die Verwendung von Neodym in ihren Windenergieanlagen. Der Hersteller NORDEX verwendet derzeit auch kein Neodym in den Generatoren seiner Windenergieanlagen, bei künftigen Offshore-Anlagen wolle man jedoch einen neuartigen Generator einsetzen, der Seltene Erden enthält. Beim weltweit größten Hersteller von Windenegrieanlagen, der Firma Vestas, kommt Neodym in wenigen Anlagentypen (den getriebelosen) vor. Ziel sei es aber, die Nutzung seltener Erden und deren Auswirkungen auf die Umwelt, wo immer möglich einzuschränken, so Vestas. Aktuell prüfe man die Verwendung von recyceltem Neodym. Zudem werde nach leistungsfähigen alternativen Technologien als Ersatz von Neodym geforscht. Gleiches gilt für die Firma SIEMENS, die Neodym ebenfalls nur in ihren getriebelosen Anlagen verbaut. Auch bei der deutschen Tochter des US-Technologiekonzerns General Electric (GE) kommt Neodym zum Einsatz. Nach Angaben von Karin Funke-Rapp, Sprecherin von GE Wind Energy aus Salzbergen, enthalten die Generatoren der Baureihe 2.5MW und der Offshore-Anlage 4.1MW Neodym. Anlagen vom Typ 1.5MW seien nicht betroffen. "Von weltweit rund 16.000 installierten Anlagen kommen rund 15.000 aus der Baureihe 1.5MW", so Funke-Rapp.

 

Randinfo: „Nur 0,4% der weltweiten Neodymproduktion wurden 2010 durch die europäische Windkraftindustrie verwendet“, erklärt Peter Sennekamp, Sprecher des Europäischen Windkraftverbandes EWEA.

 

Quellennachweise:

http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=11182&gartnr=91&bernr=01&seite=07 http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/greenpeace_uebernehmen_sie_windraeder_produzieren_atommuell/ http://www.ulrich-richter.de/fakten/gesundheit/neodym http://www.enercon.de/de-de/1335.htm https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/windkraft189.html http://www.oeko.de/fileadmin/pdfs/oekodoc/1110/2011-001-de.pdf

Einsatz von Neodym in den Generatoren von Windenergieanlagen
Einsatz von Neodym in den Generatoren vo[...]
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Recherche zum Thema Wertverlust von Immobilien und Baugrundstücken infolge von ortsnahen Windkraftanlagen

 

Immer wieder berichten Windkraftgegner von eklatanten Wertminderungen von Immobilien und Baugrundstücken bis hin zur deren Unveräußerbarkeit infolge von ortsnahen Windenergieanlagen. Nach Auskunft von Windkraftgegnern wird dies bereits heutzutage von Kreditinstituten bei der Finanzierung und Bewertung von Wohnimmobilien berücksichtigt.

Diese Aussagen habe ich zum Anlass genommen, eine Recherche zum Thema zu machen, um herauszufinden, ob sich die Thesen der Windkraftgegner bewahrheiten. Daraufhin habe ich verschiedene Banken innerhalb der Bundesrepublik im Raum Ostfriesland, Rheinhessen und dem Westerwald, sowie verschiedene Katasterämter in den gleichen Regionen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, ob

 

1. Windenergieanlagen in Ortsnähe in negativer Hinsicht bei der Finanzierung und Bewertung von Immobilien berücksichtigt werden,

 

2. sich Windenergieanlagen in Ortsnähe negativ auf Grundstücks- und Bodenpreise auswirken und

 

3. das Neubauverhalten von Wohnimmobilien aufgrund geplanter bzw. bestehender Windkraftanlagen/Windparks nachweislich abnimmt.

 

Aus den mir von den Kreditinstituten und Katasterämtern gegebenen Rückmeldungen ist folgendes Resümee zu ziehen:

 

• Nach ersten Untersuchungen konnte ein Einfluss von Windkraftanlagen auf die Verkehrswerte der in deren Nähe befindlichen Wohngrundstücke nicht festgestellt werden.

 

• Etwaige negative Auswirkungen auf Immobilienwerte können pauschal nicht gegeben werden, da diese vom Emissionsausstoß (der Entfernung der WEA, deren Größe, der Himmelsrichtung (wegen z.B. Schattenwurf) oder der Topographie) abhängen. —> Vergleich Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 22.11) vom 21. Februar 2013. Darin heißt es: "Emissionsausstoß und Immissionsbelastung stehen zwar nicht zusammenhangslos nebeneinander, die Stärke einer Emissionsquelle bildet aber nur einen unter vielen Faktoren, die die Immissionsbelastung eines Schutzobjekts bestimmen. Andere Emissionsquellen, die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse, Geländeformationen oder bauliche Anlagen, die die Ausbreitung beeinflussen, stellen weitere Faktoren dar, von denen die Immissionsbelastung abhängt.“

 

• Die Beleihungsrichtlinien sehen keinen generellen Abschlag für die Nähe zu Windenergieanlagen vor.

 

• Nach Beobachtungen von Kreditinstituten entscheiden sich Immobilienkäufer aufgrund einer Vielzahl von Kriterien für oder gegen eine Immobilie. Dies können zum Beispiel die Bauweise, die Nachbarschaft, die Ausstattung oder der Preis sein. Natürlich auch die Aussicht auf einen Windpark. Viele empfinden diesen als störend, andere hingegen auch als Zeichen für eine nachhaltige Lebensweise. Zur Zeit beobachten Kreditinstitute jedoch keinen messbaren direkten Einfluss von Windenergieanlagen auf die Werte von Immobilien.

 

Recherche durchgeführt von: Marvin Schnell, 30.12.2014

Bild: Auch Eisansatz an den Rotorblättern kann Geräusche verursachen © Marvin Schnell

"Windenergieanlagen sind viel zu laut"

 

Windenergieanlagen erzeugen während ihres Betriebes Geräusche. Geräuschquellen sind vor allem aerodynamische Geräusche und Maschinengeräusche. Während die aerodynamischen Geräusche im Wesentlichen durch die Rotorblätter beim „durchschneiden“ des Windes verursacht werden, entstehen die Maschinengeräusche hauptsächlich im Maschinenhaus, der Gondel. Durch technologische Fortschritte, wie eine lärmisolierte Gondel und neue Blattprofile, sind die Anlagen jedoch um ein Vielfaches leiser geworden. Des Weiteren werden bestimmte Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung in der Planung der Anlagen berücksichtigt, sodass so wenig Schall wie möglich bei den Häusern ankommt. In den Schallprognosen werden auch Unsicherheiten berücksichtigt, sodass man auch hier „auf der sicheren Seite“ steht. Betrachtet wird außerdem immer der maximale Schallleistungspegel, der nur bei starkem Wind bei Nennlastbetrieb auftritt. Die in der Realität auftretenden Werte sind im Allgemeinen um ein Wesentliches geringer. Übrigens: Bei hohen Windgeschwindigkeiten sind meist die durch den Wind an den Bäumen auftretenden Geräusche weitaus lauter als die Maschinengeräusche der Windenergieanlagen.

„Windenergieanlagen verursachen Schattenwurf“

 

Durch einzuhaltende Mindestabstände der Anlagen zur Wohnbebauung wird der Effekt des Schlagschattens reduziert, bzw. ganz vermieden. Außerdem dürfen durch das Bundesimmssionsschutzgesetz vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschritten werden. Außerdem: Durch den Einbau von Schattenabschaltautomatik ist das Problem technisch zu beheben. Windkraftanlagen können heutzutage so gesteuert werden, dass die Einhaltung dieser Grenzwerte durch geregelte Abschaltung gesichert ist. Der häufig gefürchtete „Diskoeffekt“, also Lichtreflexe an den Rotorblättern, werden heute schon ganz vermieden, da die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen werden.

Bild: Windenergieanlage im Westerwald. Die schlechter zu sehenden Hochspannungsleitungen sind für viele Vogelarten eine größere Gefahr als Windenergieanlagen © Marvin Schnell

„Windenergieanlagen töten Vögel“

 

Bei der Planung von Windenergieanlagen in Schutzgebieten sind die gesetzlichen Vorgaben des BnatSchG, der FFH und der Vogelschutzrichtlinie sowie gegebenenfalls das LandNatSchG zu berücksichtigen. Jedoch zeigen längjährige Studien über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Vogelwelt eindeutig, dass es keine massenhafte Kollision mit den Anlagen gibt. Tatsächliches Konfliktpotenzial beschränkt sich auf wenige Vogelarten. Die größte Gefahr für die Biodiversität und Artenvielfalt liegen in anderen Bereichen. Der stetige Flächenverbrauch durch Siedlungen und Infrastruktur sowie der intensiven Land- und Forstwirtschaft entziehen die Lebensgrundlage vieler Tier- und Pflanzenarten.

Bild: Hindernisbefeuerung an einer Windenergieanlage © Marvin Schnell

„Windenergieanlagen sind blinkende Monster!“

 

Jedes Bauwerk in Deutschland muss ab einer Gesamtbauhöhe von 100 Metern für den Flugverkehr als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden. Windenergieanlagen werden deshalb mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung ausgestattet. Die Tageskennzeichnung besteht je nach Gesamthöhe der Windenergieanlage aus einer farbigen Kennzeichnung der Rotorblätter, der Maschinengondel und des Turmes in Form einer roten Binde in Höhe von 40m. Optional kann auch ein in einem bestimmten Intervall blinkendes LED-Licht zum Einsatz kommen. Die Nachtkennzeichnung besteht aus einer blinkenden Lampe auf dem Maschinenhaus und je nach Gesamthöhe der Anlage zusätzlich einer leuchtenden Markierung am Turm. Durch technologischen Fortschritt ist es u.a. z.B. durch Einsatz eines Ultraschallmessgerätes möglich, die Hindernisskennzeichnungen bei guten Sichtverhältnissen um ein Vielfaches zu reduzieren.

Bild: Windenergieanlage in Ostfriesland © Marvin Schnell

„Der Rückbau von Windenergieanlagen ist nicht gesichert!“

 

Für jede Windenergieanlage muss schon vor Baubeginn beim Landkreis eine Rückbaukosten-Bürgschaft hinterlegt werden. So wird der Rückbau einer Windanlage niemals jemandem zur Last fallen – anders übrigens, als bei den Atomkraftwerken. An deren Abbau darf sich jeder Bürger als Steuerzahler finanziell beteiligen.

„Windstrom ist aufgrund von Subventionen viel zu teuer!“

 

Windenergie ist die günstigste Form, Energie zu erzeugen. „Teuermacher“ sind vor allem die Atom- und Kohleenergie. Viele Menschen übersehen, dass der konventionelle Strom zweimal bezahlt wird. Einmal über die normale Stromabrechnung und ein weiteres Mal über tatsächlich fließende Subventionen aus Steuermitteln. Ein Beispiel: Der Kohlestrom - Der kostet in Wirklichkeit fast 15 Cent pro Kilowattstunde, wenn man die gesamtvolkswirtschaftlichen Kosten einbezieht, in dem Fall die Kohlesubvention. Atomstrom kostet in Wirklichkeit etwa 16 Cent pro Kilowattstunde, da dieser über Jahrzehnte hochsubventioniert worden ist – mit Milliardensummen. Diese Subventionen tauchen im Strompreis aber nicht auf. Windstrom kostet etwa 8 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (EEG-Vergütung) - und damit ist er vollständig bezahlt und verursacht auch keine weiteren volkswirtschaftlichen und keine weiteren ökologischen Kosten.

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